13 Dec 2018 |
Niklas | Nein,gibts nicht. | 13:00:13 |
Jörg Sommer | Dieses »Handys ins Fensterbrett« würde ich noch als legal einstufen. Wenn das Handy nicht mehr dem Schuler zugänglich/nicht sichtbar ist, dann sehe ich das als schwierig an, weil man keine Kontrolle darüber hat. Aber ich kann auch nicht sagen, inwieweit da die Freiheit des Vertragsrechs greift und man mit einem unterschriebenen Zettel auch das darf. | 13:02:43 |
Jörg Sommer | Falls ich mal einen Lehrer treffe, der das tut, frage ich, ob er sich rechtlich abgesichert hat und was die Grundlage ist. | 13:03:21 |
Niklas | Also bei mir wars frueher immer so,dass wenn man sich _in der Pause_ bei der Handynutzung erwischen lassen hat,dass es dann sogar bis zum naechsten Tag eingesammelt wurde.Das waere deiner Beschreibung nach aber illegal? | 13:04:19 |
Niklas | Und unterschrieben wurde dafuer natuerlich nichts.Ich meine wer wuerde sowas bitte unterschreiben? | 13:04:37 |
qbi |
Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter.
| 13:05:21 |
qbi | § 51 Abs. 6 ThürSchulG | 13:05:48 |
Jörg Sommer | Wo ist das her? | 13:06:03 |
Niklas | Also Voraussetzung ist,dass es stoert.Und das tut es definitiv nicht,wenn es stummgeschaltet ist und in der Pause benutzt wird.Dann waere diese Frage also auch geklaert | 13:06:09 |
qbi | Niklas: Da steht stören können. 😁 | 13:06:32 |
qbi | Letztlich wird das je nach Bundesland geregelt. | 13:06:57 |
Jörg Sommer | qbi: Und ist da bedacht, dass ein Handy wesentlich mehr als ein Messer ist? Diese Argumentation passt bei einem Messer, aber nicht bei einem Universalgerät wie einem Handy. | 13:07:07 |
Niklas | Man muss schon darauf warten,dass es das auch tut.Oder willst du jetzt jeden Schueler durchsuchen,ob er irgendwo vielleicht ein Handy versteckt hat,das stummgeschaltet ist. | 13:07:19 |
qbi | Jörg Sommer: Es geht um jegliche Gegenstände, die den Unterricht stören können. Auch Brot in Butterbrotpapier raschelt und kann den Unterricht stören. | 13:08:11 |
Jörg Sommer | Vor allem in der Pause finde ich das nicht mehr gerechtfertig. | 13:08:15 |
qbi | Es steht ja auch nicht, dass das gemacht werden muss, sondern das die Schule das darf. | 13:08:33 |
Jörg Sommer | qbi: Uhhh, also wortwörtliche Auslegung von Gesetzen ist immer so … Sieht das ein Richter denn auch so und wird da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt? | 13:09:31 |
qbi | Sinnvollerweise gibt sich die Schule eine Hausordnung, wo das genauer geregelt ist. | 13:11:27 |
Niklas | In dieser Hausordnung darf man aber auch nicht Gesetze verstossen.Vertraege,die geltendes Recht verletzen,sind nichtig. | 13:12:31 |
Jörg Sommer | Ich bin erst mal AFK. | 13:13:42 |
laalsaas | Jörg Sommer: Im Flur stehen Spinde, die man (theoretisch freiwillig) mieten kann. die Hausordnung sagt dann:"Handys und jegliche elektronische Geräte der Schüler sind grundsätzlich im Schulgelände und auch bei externen schulischen Veranstaltungen Ausgeschaltet. Während des Aufenthalts im Schulgelände sind diese im Spind zu verwahren. Bei Regelverstoß müssen die Geräte von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden" Auf Nachfrage was man machen solle, wenn man keinen Spind habe, müsse man das Handy zuhause lassen. Meiner Meinung nach übervorteilt man damit den Anbieter der Spinde, d. H. wenn man sein handy zur schule bringen will muss man geld für den Spind bezahlen. Außerdem können seit den letzten Somerferien einige wohl nicht mehr auf ihren Spind zugreifen. Einige haben sich mit der Firma in Verbindung gesetzt und einen neuen code bekommen, aber die Unordntlichen kommen immer noch mit dieser Ausrede. zZ wird heftig diskutiert ob man das verbot nicht dahingehend liberalisieren will, dass das handy auch im Ranzen sein darf. In Wirklichkeit hat fast jeder aus meiner Klassenstufe sein Handy in der Hosentasche. Es gibt auch Lehrer die sagen "Für diese Stunde dürft ihr für jenen Zweck ausnahmsweise Handys verwenden." Das ist aber die Ausnahme. wenn doch mal was im Untericht klingelt, heist das offiziell dass das handy wie Oben genannt ins Sekretariat wandert, selten machen Lehrer aber eine Ausnahme und sagen, man solle es Jetzt in den Spind legen. | 13:23:05 |
λoµoµoµo | »Handys ins Fensterbrett« war bei uns nur bei Klausuren | 13:48:01 |
λoµoµoµo | in der Berufsschule arbeiten ca. 7 Leute mit IPads und Surfaces im Unterricht | 13:48:46 |
Niklas | Ja,bei Klassenarbeiten gibts das bei mir auch oft,da ist es auch gerechtfertigt,aber ansonsten eher nicht | 13:48:59 |
λoµoµoµo | https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitale-Helfer-bei-Pruefungen-an-Niedersachsens-Schulen-erlaubt-4249507.html | 14:35:10 |
laalsaas | Ist das irgendein Lokaler Ausspruch das man etwas "ins Fensterbrett" oder hat das eine andere Bedeutung als "aufs Fensterbrett" | 16:20:24 |
Tobi | In reply to @joerg:alea.gnuu.de Gibt es bei Euch am Ende Zeugnisse, wie sie bei uns aussehen oder sind die anders gestaltet? Wie ist die Vergleichbarkeit der Abschlüsse gegeben? Gibt es damit Probleme, dass jede Schule ihr Ding machen kann? Ja, Zentralabitur, staatlich organisiert. | 16:32:38 |
λoµoµoµo | In reply to @laalsaas:matrix.org Ist das irgendein Lokaler Ausspruch das man etwas "ins Fensterbrett" oder hat das eine andere Bedeutung als "aufs Fensterbrett" haha, hab ich garnicht so wahrgenommen, als ich das von Jörg Sommer zitiert habe | 17:04:34 |
Tobi | Man sagt doch eher "ins Fenster stellen", z.B. die Beleuchtung zur Weihnachtszeit. | 17:55:06 |
laalsaas | Ich würde "ans Fenster stellen" sagen, finde "ins Fenster stellen" aber noch nachvollziehbar, aber ins Fensterbrett? | 21:06:56 |